R...... ........ ............. . ... 13..... Berlin Amtsgericht Pankow/Weißensee Kissingenstr. 5-6 13189 Berlin .......... ./. ....... …..... / + Tochter ........... B. , den 3.3.2019 hiermit beantrage ich die Abänderung und Wiederaufnahme nach § 48 FamFG Abs. 1 des Beschlusses vom 8.11.2018 Az. : 22 F 3123/16 AG Pankow/Weißensee bestätigt mit Beschluss vom 8.1.2019 Az : 18 WF 146/18 Kammergericht Berlin , da sich die Sach- und Rechtslage geändert hat. Begründung : 1. Kindeswohlgefährdung ........... hat ab Beginn der Festlegung vom 8.11.18 sofort moniert, sie möchte nicht bei Mama wohnen, sie will bei Papa wohnen. Damit ist die Feststellung der Gutachterin bezüglich der höheren Bindung von der ......... zur Mutter absurdum geführt. Und die diesbezügliche Bezugnahme der Richterin auf das Gutachten ist nicht mehr haltbar. Es zeigt sich, dass ............ eine größere Bindung zum Vater hat. Da kein Ansprechpartner für den Vater beim Bezirksamt benannt wurde, wurde der Bezirksbürgermeister direkt von den Erscheinungen von .......... informiert. 12.12.18 : Gleich nach der Abholung aus der Kita erzählte ........ weinend, dass die Mama sie in der Picassoschule abgemeldet hat. Sie möchte dies nicht und hat das auch der Mama gesagt. Aber Mama hat gesagt, sie macht es trotzdem. Hier ist zu bemerken, dass gerade dem Vater immer wieder von der Mutter und Herrn Bandelow, unwahr behauptet, vorgeworfen wurde, der Vater hätte das Kind aus der Kita heraus genommen. Und dies soll sehr negativ für das Kind gewesen sein. Aber ein Wechsel in eine anderen Schule, entfernt von ihren Freunden, ist wohl selbstverständlich, wenn es die Mutter macht, obwohl die jetzige .......... erzählt laufend, sie möchte die lange Zeit bei Papa wohnen. Und Papa soll ein Brief schreiben. Sie hat auch der Mama schon gesagt, dass sie bei Papa wohnen möchte. Mama hat aber gesagt, dass geht nicht. Mama sagt auch immer die Unwahrheit, und dann sage ich, bla, bla, bla, Mama sagt, Papa kocht kein Essen und Papa hat an den Beine gezogen, und das ist nicht wahr. An den Werktagen bei den Umgängen hat ............ jeden morgen geweint und immer wieder gesagt, sie möchte beim Papa sein, sie hat die ganze Zeit bis nach dem Abschied vom Papa geweint, und musste jedes Mal beruhigt werden. Am Nachmittag, nach der Kita, hat sie, bis der Papa von der Arbeit zu Hause an kam, 2 regelmäßig alle 15 Min. nach Papa gefragt, wo er ist, wann er kommt, wie viele Minuten u.s.w. So ein Verhalten war in der Vergangenheit an ihr nicht festzustellen. 29.1.19 .......... hat mir jetzt erzählt : sie hat von der Mama bei der Begutachtung Überraschungsgeschenke bekommen (z.B. Spyder Man), wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) Beim Umgang vom 18.-23.1.19 : 22.1. ............. hat morgens vor dem Aufstehen weinend im Bett gelegen Sie will nicht in den Kindergarten, sie will bei Papa bleiben Erst nach der Info, dass Mama sie heute noch nicht abholt, ließ sie sich beruhigen 23.1. vor dem Aufstehen hat sie stark geweint Rabe Socke hat ihren Freund Koko gefragt, warum weint ........... , Koko hat geantwortet, ............. will nicht zur Mama, sie möchte bei Papa bleiben bei dem weiteren Aufstehen : „Opa ich will nicht in die Kita, ich habe Bauchschmerzen, Opa, ich will, dass Papa mich von der Kita abholt, ich will bei Papa wohnen, schreib doch noch mal einen Brief wenn ich Mama sage, ich will bei Papa wohnen , dann schreit sie immer ganz laut … nein, nein, nein … sei still, ganz laut Opa wir bleiben einfach hier“ 1. - 6.2.19 Auch an diesem Umgangswochenende in der Zeit vom 1. - 6.2.19 hat .......... wieder große Probleme mit der von den Beteiligten erzeugten Situation demonstriert. Die ganze Zeit erzählt sie, sie wolle bei Papa wohnen. An Dienstag den 5.2.19 hat sie morgens ca 90 Min in Weinkrämpfe verbracht , und eine Stunde für die Übergabe an ihre beste Freundin Neele in der Kita benötigt. Am Mittwoch war das Problem noch verstärkt, drei Stunden Weinkrämpfe und Gewalt gegen ihren KOKO (ihrem Lieblingsplüschtier) Es ist vollkommen überraschend, dass .......... auch mit Gewalt gegen KOKO in Erscheinung tritt, womit ihre Probleme sehr deutl ich werden. Die Situation wurde im letzten viertel Jahr immer stärker, eine Beruhigung ist nicht eingetreten. 2. Einschränkungen beim Umgang Von der Mutter wird gegen das Kindeswohl gehandelt, sie hat mit nachfolgenden Schriftverkehr dem Großvater untersagt das Kind von der Kita abzuholen. 25.02.19, 17:43 - Mutter: Hallo ........ , ich möchte nicht mehr, dass dein Vater .......... von der Kita abholt. Das machst in Zukunft nur noch DU! Er kann sie bringen oder auch mit dir zusammen abholen aber nicht mehr allein. Ich habe meine Gründe dafür und das solltest du respektieren! Mit freundlichen Grüßen 25.02.19, 17:45 - Vater: Welche Gründe hast du dafür? ...... tust du damit keinen Gefallen. 26.02.19, 17:52 - Mutter: Am 4. März ist Fasching, fällt in deinem Bereich. …........ möchte gern als Elsa gehen, also wäre es schön wenn du ihr ein schönes Kostüm kaufst. 26.02.19, 18:28 - Vater: Hallo ....... , dein Ansinnen bezüglich des Nichtabholen von der Kita, durch den Opa, ist ohne Begründung nicht akzeptabel. Der Opa geht mit .......... und Neele ins Schwimmbad, und ........... hat viel Spaß und freut sich sehr darüber. Weiterhin ist es auch wichtig und eine gute Möglichkeit, dass sie Schwimmen lernt. 3 Wegen dem Kostüm, wäre es gut gewesen, wenn du eher was gesagt hättest. 26.02.19, 20:35 - Mutter: Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. Und warum kann der Opa deswegen mit nicht ins Schwimmbad gehen? Ich kann ihm ja schließlich nicht den Umgang verbieten, er verbringt doch genug Zeit mit ihr. Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. Das bringen und abholen durch den Opa ist zur Gewohnheit geworden. DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? 26.02.19, 20:40 - Vater: Sie bekommt ein Kostüm. 28.02.19, 17:22 - Mutter: Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr ........ ! Wenn ......... laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von .......... überfordert bist! Durch die Mutter wird nur ein unsachliches Auftreten gegen den Vater sichtbar. Es geht nicht um die Lösung von Problemen, sondern um Diffamierungen des Vaters, die sich äußern in : - Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. - Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. - Mein Eindruck ist, dass er (Großvater) sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. - DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! - Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? - Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr .......! - Wenn ........... laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von .......... überfordert bist! Der Opa war in der Vergangenheit auch der Übergabepuffer, damit die Eltern sich nicht vor dem Kind ins streiten kommen. Nicht nachvollziehbar ist dieses Verhalten der Mutter. Es scheint also nur darum zu gehen, das Schwimmen mit .......... und Neele zu verhindern und dem Kind die Freude vorzuenthalten. Neele ist die längste und allerbeste Freundin von ......... und die Mutter hatte in der Vergangenheit .......... angehalten kein Kontakt mit Neele zu haben. ........... hat eine gute Bindung zum Opa und geniest das Zusammensein mit ihm ausgiebig. Somit dient der Umgang auch dem Kindeswohl und der Aufrechthaltung von Sozialkontakten zu meiner Familie. Eine sachliche Begründung wurde von der Mutter nicht gegeben, und ist auch nicht berechtigt. Die Frau Winkel von der Kita hat am 1.3.19 bestätigt, dass sie das Abholen und den Kontakt mit dem Großvater positiv bewertet, jedoch Herr Bandlow ihr erklärt habe, sie dürfe das Kind wegen dem Personenrecht nicht an ihn herausgeben. Es wird von Herrn Bandlow anscheinend mit der Mutter der Umgangboykott des Vaters mit dem Kind vorbereitet. Der Großvater hatte einen regelmäßigen Umgang in den letzten fünf Jahren mit .......... gehabt. Pro Jahr wurden in der Vergangenheit drei bis vier mal im Jahr je eine Woche Urlaub von den Großeltern mit ........... realisiert. Der Großvater hat auch in den letzten Jahren auf Bitte des Jugendamtes die Übergaben des Kindes an die Mutter realisiert, damit kein direktes Zusammentreffen von Mutter und Vater zustande kommt, und keine unschöne Situationen dadurch vor dem Kind entstehen. .......... hat mit dem Großvater ein ausgesprochen gutes Verhältnis und möchte immer, dass der Opa sie besucht. Bei den letzten Umgängen des Vaters hat der Großvater an einigen Tagen Montags und 4 Dienstags beim Umgang die .......... am Nachmittag aus der Kita abgeholt, und mit ihr und auch tw. mit ihrer allerbesten Freundin Unternehmungen realisiert. ......... hatte dabei großen Spaß mit ihrem Opa. Montags, Dienstag und Mittwochs hat der Großvater sie jeweils öfter mal in die Kita gebracht, damit sie nicht um halb sechs aufstehen musste, außerdem gab es Probleme, weil .......... nicht von Mama abgeholt werden wollte, da sie bei Papa wohnen möchte. 3. Beeinflussung des Kindes Die Mutter wirkt mit den verschiedensten Beeinflussungen des Kindes : - der Vater kümmere sich nicht um sie - Mama sagt immer die Unwahrheit, Papa kocht kein Essen und Papa hat an den Beinen gezogen, ich sage immer bla,bla,bla - sie hat von der Mama Überraschungsgeschenke bekommen, wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) - sie soll nicht mit Neele spielen - Papa ist zu allen böse - Mama sagt immer, ich soll nichts sagen und wir haben ein Geheimnis - Mama trinkt 6 Flaschen Bier am Tag, sie hat Alkoholkontrolle gemacht in meinem Mund gerochen - Mama kann lügen, aber lieb sein kann sie nicht - Da ........... die Mutter liebt, wird sie durch solche Beeinflussungen, die von ihr auch als diese erkannt werden, erheblich in Loyalitätskonflikte versetzt. 4. keine Aussicht auf gemeinsame Beratung Die Mutter wurde angeschrieben, dass der Vater sehr gerne die angedachten Beratungen beim KIZ weiter durchführen möchte. Ihre Antwort ist nachfolgend dargestellt : 15.01.19, 12:03 - Mutter: Guten Tag! Wenn du mit Herrn Bandlow nicht kommunizieren möchtest ist das ja dein Problem! Du kooperierst ja mit niemanden. Auch dein Problem! Kind im Zentrum ist nicht der richtige Weg! Was du brauchst ist ein Therapeuten! Die Kollegen vom KIZ sind keine Psychologen!!!! Und was ......... angeht... vielleicht solltest du in Zukunft nicht mehr so schlecht von ihrer Mutter sprechen, das könnte ihr wirklich helfen!!!! Mit freundlichen Grüßen Hiermit zeigt die Mutter, dass eine gemeinsame Beratung auch aktuell nicht vorgesehen ist. Dies wurde ja von ihr auch schon fast drei Jahre erfolgreich verhindert. Lt. Ihrer Angabe benötigt der Vater einen Therapeuten, aber nicht sie. Die Frau Brasch vom KIZ hatte der Mutter erklärt, dass sie Beratungen bezüglich der Aufarbeitung ihrer Erlebnisse im Jugendalter und der Grenzen setzen bei dem Kind als dringend notwendig hält. Wenn die Mutter merkt, dass die Beratungen nicht nur für den Vater gelten, bricht sie die Beratungen ab. So ist es 2016 beim EFB gewesen und 2017 hat sie den Hilfeplan bezüglich Beratungen abgelehnt. Auch 2018 hat die Mutter die Beratung abgelehnt. Somit ist jetzt seit drei Jahren eine Beratung auf Grund der Verweigerung der Mutter nicht möglich gewesen. Damit ist eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern auch zukünftig überhaupt nicht vorstellbar, da von der Mutter ja gar kein Bedarf einer Veränderung bei sich in Betracht gezogen wird. Auch eine erforderliche psychiatrische Begutachtung und Betreuung von .......... ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, da die Mutter auch weiterhin solche Untersuchungen verhindern wird, damit nicht die tatsächlichen Gegebenheit ermittelt werden. 5 5. fehlerhaftes Gutachten (Bundeverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/ 14). Das Gericht muss sich mit dabei mit substantiierten Einwänden gegen ein Gutachten konkret und nachvollziehbar auseinandersetzen. Dabei sind die im Einzelnen vorgetragenen Argumente gegeneinander abzuwägen, ein pauschaler Verweis, dass der Gutachter für das Gericht „schlüssig, nachvollziehbar und überzeugend“ dargelegt habe, wie er zu seinen Schlussfolgerungen komme reicht hier nicht aus (vgl. BGH, Senatsurteil vom 15.06.1998 – IV ZR 206/97). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Privatgutachten substantiiertes Parteivorbringen darstellen (BGH Urteil vom 10.10.2002 – IV ZR 10/00, welche bei der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit gerichtlichen Gutachten nicht pauschal übergangen werden dürfen (BGH, Urteil vom 17.10.2001 – IV RZ 205/00). Herr Prof. Dr. Leitner hat die Einschätzung übergeben, dass das Gutachten, wegen grundsätzlichen Mängeln und Fehlern bei der Erstellung durch die Gutachterin, nicht verwertbar ist. Im Einzelnen wurden folgende Begründungen angegeben : zur Akteneinsicht fehlt die Vorgabe einer nachvollziehbaren Methode, es ist über die Qualität keine Einschätzung möglich die Angaben sind nicht transparent und systematisch gestaltet. Bei den Interview fehlt die Vorgabe der Gesprächsleitfaden, die Angaben erscheinen willkürlich und unsystematisch die Methode Heidelberger Interaktionen an sich ist gut, aber hier fehlt der Beratungskontex und die Durchführungsbestimmungen wurden nicht eingehalten und somit sind die Betrachtung nicht nutzbar. (die Interaktionen muss in Abwesenheit der Gutachterin erfolgen, was hier nicht der Fall war) die anderen Test wurden ohne Angabe der Leitfaden und Systematik durchgeführt die aus der Fragestellung sich hauptsächlichen ergebenen Persönlichkeitstest wurden nur in ungenügenden Umfang und unqualifiziert realisiert es fehlt die Approbation des Gutachters die Angaben zur Literatur sind ungenügend und die verwendete Literatur ist nicht aktuell Damit ergibt sich, dass der Bezug im Beschluss vom 8.11.18 auf das Gutachten nicht tragbar ist. Dieses hat sich auch durch das Verhalten von ............ in der Praxis deutlich gezeigt. Die Richterin wird mit Hinweis auf die Ablehnungen vom 20.10.18 und 20.11.18 im Verfahren 22 F 3123/16 abgelehnt. Die Richter Dittrich und Gellermann werden vorsorglich abgelehnt, da nicht bekannt ist, wer der gesetzliche Richter wird. Nach dem Nennen des Namens wird eine konkrete Begründung übergeben. Es wird die Gewährung von PKH und die Beiordnung eines Rechtsanwalt beantragt. Um gerichtlichen Hinweis wird gebeten. R. .........